Ablauf und Kosten

Nach einer Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon vereinbaren wir einen Termin zu einem Erstgespräch, in welchem wir Ihr Anliegen besprechen können. Dieser Termin findet je nach Absprache mit oder ohne Ihr Kind statt. Nach dem Erstgespräch finden bis zu sechs probatorische Sitzungen statt, die dem Kennenlernen, der Diagnostik und Therapieplanung dienen. Daraufhin bzw. währenddessen kann ein Antrag bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe folgen, wenn Sie sich für die Aufnahme einer Verhaltenstherapie für Ihr Kind bei mir entscheiden. Gern berate ich Sie auch zur Möglichkeit der Kostenerstattung bei Ihren gesetzlichen Krankenkassen.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Termine partiell oder dauerhaft online wahrzunehmen. Die online-Sitzungen finden über einen abgesicherten Video-Anbieter statt und sind eine unkomplizierte Alternative zu den Sitzungen vor Ort, insbesondere für die regelmäßig stattfindenden Elterngespräche.

Die Therapiesitzungen finden in der Regel 1x pro Woche statt und dauern 50min lang. Ein psychologisches Coaching dauert 60min lang.

Alle Inhalte, die in den Therapiesitzungen besprochen werden, unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

Private Krankenkassen

Die privaten Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes mit umfassender Diagnostik. In den meisten Fällen werden die Kosten für fünf bis sieben sogenannte probatorische Sitzungen ohne Antrag übernommen.


Die Abrechnung durch die PKV und Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Seit dem 01.07.2024 gelten neue gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammern, der Bundespsychotherapeutenkammern, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Diese gelten für alle privaten Krankenversicherungen, mit Ausnahme der Beihilfekassen Schleswig-Holsteins und Hamburgs. Die genauen Ziffern und Beträge können Sie dem Dokument hinter dem Downloadlink entnehmen.

 

Die Anzahl der Therapiesitzungen sowie die Höhe der Erstattungen, die von Ihrer Privatversicherung oder Beihilfestelle übernommen werden, hängt von Ihren individuellen Verträgen ab. Da es unterschiedliche Bedingungen für die Kostenübernahme bei Psychotherapien gibt, empfehle ich Ihnen, sich vor Aufnahme einer Psychotherapie über die konkreten vertraglichen Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters zu informieren. Bitte beachten Sie, dass Ihre Krankenkasse möglicherweise nicht den vollen Satz von allen Leistungen erstattet, sodass Sie ggf. einen Betrag zuzahlen müssten.

Selbstzahlende

Die Durchführung einer Therapie für Ihr Kind ist natürlich auch auf Selbstzahlerbasis möglich. Hierfür erhebe ich den 3,5 fachen Satz der GOÄ/GOP für die Ziffer 870. Dies entspricht einem Betrag i.H. von 153,00 €, angelehnt an die neuen Leistungen und Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeuten- kammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ und GOP.

Kostenerstattung

Aufgrund des steigenden Bedarfs von psychotherapeutischer Unterstützung und dem gleichzeitigen Mangel an PsychotherapeutInnen mit Kassensitz gibt es die Möglichkeit der Kostenerstattung einer Psychotherapie für Ihr Kind. Hierbei wird Ihnen die Therapie auch bei Privatpraxen teilweise oder vollständig bezahlt. Dies erfordert jedoch ein wenig Aufwand Ihrerseits. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, bislang keinen Therapieplatz bei einem oder einer Kassentherapeut/in gefunden haben, können Sie die Kostenerstattung nach §13 Absatz 3 SGB5 in Anspruch nehmen. Sprechen Sie mich hierzu gern an.

Coaching

Möchten Sie als Eltern oder für Ihr Kind ein sogenanntes Coaching in Anspruch nehmen, erheb ich pro 60min Sitzung ein Honorar i.H. von 180,00€. Das Coaching ist eine hilfreiche Alternative zu einer Therapie, in der keine Diagnose nach dem ICD-10 gestellt wird und an aktuellen Herausforderungen und Themen gearbeitet werden kann. 

Meine meist genutzten Abrechnungsziffern nach GOÄ/GOP mit Beträgen finden Sie hier: